Spielsucht ist eine Krankheit und wird so ernst genommen wie noch nie zuvor. Wer das exzessive Zocken auf die leichte Schulter nimmt, hat definitiv ein Problem. Dabei gibt es mittlerweile zahllose Hilfsangebote und Präventionsmaßnahmen. Für deutsche Spielotheken ist die Teilnahme am OASIS-Sperrsystem Pflicht. Spieler können sich selbst oder andere sperren zu lassen, wenn der Verdacht der Spielsucht aufkommt. Meist ist rechtzeitiges Handels gefragt.
In Deutschland gibt es die anbieterübergreifende Sperrdatei OASIS. Alle in Deutschland lizensierten Online-Spielotheken, Wettbüros, Lottogesellschaften, Spielautomaten-Betreiber und Spielbanken sind an dieses System geknüpft.
Inhaltsverzeichnis
Doch wie funktioniert OASIS in Deutschland? Und welche Wege einer Sperre gibt es bei ausländischen Online-Casinos ohne 1-€-Limit? Wir stellen dir die wichtigsten Informationen im Folgenden kompakt zusammen.
Zentrale Sperrdatei OASIS für ganz Deutschland
Seit der neuesten Version des deutschen Glücksspielstaatsvertrages aus dem Jahr 2021 gibt es das zentrale Sperrsystem OASIS, das anbieterübergreifend zur Anwendung kommt. Wer als Portal eine deutsche Lizenz beantragt, muss nachweisen können, dass Spielersperren ohne Probleme funktionieren und man mit OASIS kooperiert.
OASIS gibt es in Deutschland für folgende zugelassene Glücksspielformen:
- Online-Casinos
- Online Poker
- Virtuelle Automatenspiele im Internet
- Wettanbieter bzw. Buchmacher
- Pferdewetten im Internet
- Spielhallen mit Geld- und Warenspielgeräten
- Geld- und Warenspielgeräte in Gaststätten
- Lotterien, die häufiger als zweimal in der Woche stattfinden
- Spielbanken
- Spielvermittler
Wenn ein Name in der OASIS-Datei landet, darf diese Person nicht mehr an oben genannten Glücksspielen teilnehmen. Auch ein Wechsel auf eine andere Plattform darf dann nicht mehr möglich sein.
ℹ️ OASIS steht für „Online Abfrage Spielerstatus“. Das Sperrsystem wird vom Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen verwaltet.
Allerdings: Ein Ausweichen auf Online-Casinos ohne OASIS ist immer möglich, da diese Anbieter keine deutsche Lizenz führen und somit keine Kooperation mit einer zentralen Sperrdatei unterhalten. Etwaige Sperren sind dann zwar auch möglich, müssen aber individuell angefordert werden.
Im Online-Casino selbst sperren lassen
Eine so genannte Selbstsperre kommt gar nicht so selten vor. Spieler, die merken, dass sie eine eventuelle Spielsucht nicht mehr im Griff haben, sehen häufig keinen anderen Weg mehr, als sich selbst einen Riegel vorzuschieben.
Bei Spielotheken mit deutscher Lizenz kann diese Selbstsperre hier beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt werden. Auch beim jeweiligen Glücksspielbetreiber kannst du den Wunsch einer Sperre melden. Hierfür reicht meist auch eine Mail mit einer klar formulierten Anfrage.
Bedenke, dass eine aktive Sperre dann für alle in Deutschland lizensierten Angebote gilt. Hierfür sorgt die zentrale Sperrdatei OASIS. Die Auszeit kann erst frühestens nach drei Monaten wieder aktiv aufgehoben werden.
Bei Casinos mit nicht-deutscher Lizenz gibt es keinen Zugriff einer deutschen Behörde. Bei diesen Anbietern musst du dich beim Betreiber selbst melden und explizit nach einer Sperre verlangen. Ob die Sperre dann erfolgt und wie lange sie dauert, hängt aber auch vom Ermessen der Portalbetreiber ab.
Fremdsperren für Glücksspiel durchführen
Es gibt Menschen, die aus einer Negativspirale nicht mehr selbst herauskommen und sich nicht mehr selbst zu helfen wissen. In diesem Fall kann eine Fremdsperre in Betracht gezogen werden. Vor allem Familienangehörige oder Freunde nutzen diese Option bei spielsüchtigen Usern, wenn das Verhalten auffällig geworden ist.
Allerdings ist der Ablauf etwas komplizierter, da es in diesem Fall stichhaltige Beweise braucht. Nachdem ein Antrag auf Fremdsperre beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt wurde, werden aussagekräftige Dokumente verlangt, die aufzeigen, dass sich die Person in Schwierigkeiten befindet (z.B. Kontoauszüge).
Außerdem wird der betreffende User zu einer Stellungnahme aufgefordert. Erst anschließend kann entschieden werden, ob die Sperre wirksam wird und die Person über OASIS von den Glücksspielen ausgeschlossen wird.
Auch bei einer Fremdsperre gilt die Wirksamkeit nur für in Deutschland tätige Anbieter. Theoretisch können die gesperrten Personen also direkt zu ausländischen Anbietern wechseln und weiterspielen. Dort sind schließlich wieder nur Eigensperren möglich.
Kurzzeitsperrung mit Notfall-Button
Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag sieht außerdem vor, dass Betreiber von Online -Glücksspielen einen Notfall- bzw. Panik-Button auf der Seite installieren müssen. Wer auf diesen Button klickt, soll unkompliziert und schnell für 24 Stunden gesperrt werden. Voraussetzung ist, dass der Button gut sichtbar und leicht zu erreichen ist. Menschen, denen ein Kontrollverlust droht, können somit schnell reagieren und vorsorgen.
Nach Ablauf der Kurzzeitsperre kann der User automatisch wieder am Glücksspiel teilnehmen. Eine weitere kurzzeitige Sperre kann jederzeit angeklickt werden. Ergo: Eine effektive und unkomplizierte Lösung, die schnelle Hilfe verspricht.
Weitere Spielerschutzmaßnahmen gemäß deutscher Lizenz
Die genannten Sperren sind nicht die einzigen Maßnahmen für den Spielerschutz, die im deutschen Glücksspielstaatsvertrag von 2021 verankert sind. Anbieter, die diese neue deutsche Lizenz erhalten haben, müssen sich penibel an weitere Bestimmungen halten, die im Vertrag klar geregelt sind.
Dazu gehört ein monatliches Einsatzlimit von 1.000€ pro Spieler. Über eine zentrale Limitdatei kann geprüft werden, ob der User innerhalb des finanziellen Rahmens bleibt. Auch hier gilt die Regel für alle konzessionierten Online-Casinos in Deutschland. Zudem gibt es eine 5-Sekunden-Regel, die eine kurze Wartezeit zwischen den Spins an den Spielautomaten vorschreibt. Auch eine Spielpause von fünf Minuten ist bei einem Wechsel des Anbieters vorgesehen.
Portale, die sich nicht an die Vorschriften der deutschen Gesetzgeber halten, verlieren ihre Lizenz und sind demnach in hierzulande nicht mehr legal tätig. Auch Anbieter mit Lizenz aus Malta oder Curaçao haben Spielerschutzmaßnahmen integriert, legen diese meist aber nicht so streng aus.
Wie lange gelten die Online Casino Sperren?
Eine Selbstsperre in einem in Deutschland lizensierten Online Casino dauert immer mindestens drei Monate. Wenn dir das nicht genügt, kannst du im Antrag auch angeben, wie lange du gesperrt sein möchtest. Eine kürze Zeit als drei Monate ist aber nicht möglich. Alternativ hast du immer die Möglichkeit, dich kurzzeitig über den Notfall-Button sperren zu lassen.
ℹ️ Wenn du keine Sperrzeit im Antrag angibst, wirst du automatisch für ein ganzes Jahr gesperrt. Wenn die Sperre abläuft, musst du einen schriftlichen Antrag auf Aufhebung stellen. Wird dies nicht getan, bleibt die Sperre bis zur erfolgreichen Aufhebung intakt.
Kommt es zu einer erfolgreichen Fremdsperre, ist die jeweilige Person ebenfalls für mindestens ein Jahr von den Glücksspielen ausgeschlossen. Auch in diesem Fall muss die betroffene Person einen Antrag auf Aufhebung der Sperre stellen. Final aufgehoben wird die Sperre dann aber erst frühestens einen Monat nach Eingang des Antrags, um eine weitere Bedenkzeit zu ermöglichen.
Ärzte und Betroffene raten durchaus zu längeren Sperren, da die Rückfallgefahr vor allem im ersten Jahr nach einer Sperre noch sehr hoch ist. Eine annähernde Genesung von einer Spielsucht wird demnach im Schnitt erst nach fünf Jahren erreicht. Es sind also Geduld, Durchhaltevermögen und eine gute Betreuung vonnöten, um diese Krankheit beherrschen zu können.
Alle ausführlichen Informationen zu den Online Casino Sperren und der zentralen Datei OASIS gibt es hier direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt.
Casino-Sperren bei ausländischen Anbietern
Eine zentrale Sperrdatei wie in Deutschland gibt es in den meisten anderen Ländern nicht. Du hast auch in Online Casinos mit Malta- oder Curaçao-Lizenz die Möglichkeit, dich sperren zu lassen, aber ein anbieterübergreifendes und klar geregeltes Ausschlussverfahren ist nicht anhängig.
Somit ist eine Selbstsperre bei ausländischen Casinos zwar auch möglich – die Dauer und Wirksamkeit hängt aber auch von den jeweiligen Betreibern ab. Eine Fremdsperre wie bei den in Deutschland lizensierten Anbietern ist in der Regel nicht möglich, da die Überprüfung schwieriger ist. Ein gutes Online-Casino verfügt aber immer über die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden und sich zu schützen.
Eine ähnliche Regelung wie in Deutschland gibt es übrigens auch in den Niederlanden. OASIS heißt dort „Cruks“ und sorgt dafür, dass man anbieterübergreifend zwischen sechs Monate und 99 Jahre gesperrt werden kann. An Cruks angeschlossen sind alle inländisch lizensierten Wett- und Casino-Anbieter.
In Österreich hingegen gibt es keine landesweiten Sperren und man muss sich selbst beim Glücksspielunternehmen melden. In der Schweiz sieht es anders aus. Hier können sich die User selbst oder fremdsperren lassen. Dies gilt für alle Schweizer Glücksspielanbieter. Diese Sperre kann nach frühestens drei Monaten aufgehoben werden.
Schnelle Hilfe bei Spielsucht
Jeder Betroffene weiß, dass mit Spielsucht nicht zu spaßen ist. Glücklicherweise gibt es mittlerweile eine ganze Reihe an sinnvollen Hilfsangeboten. Eine der Top-Anlaufstellen ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die eine kostenlose telefonische Beratung bietet (Nummer: 0800 1 37 27 00). Hier können sich nicht nur Betroffene, sondern auch Angehörige melden. Anonyme Beratung über das Telefon gibt es auch über die Nummer 040 23 93 44 44.
Vielen Betroffenen kann auch die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe in der Nähe helfen. Wer einen ersten Verdacht spürt, kann zudem einen Selbsttest im Internet machen, um zu prüfen, ob bereits eine Spielsucht vorliegen könnte.
Offiziell gilt eine Spielsucht, genauso wie bei einer Alkoholsucht, als nicht heilbar. Sie ist aber sehr gut in den Griff zu bekommen bzw. stillzulegen. Krankenkassen und Rentenversicherungsträger haben die Spielsucht längst als Krankheit anerkannt und übernehmen entsprechende Behandlungskosten für Erkrankte. Eine Therapie dauert meist mindestens ein Jahr. Hierfür gibt es in Deutschland entsprechende Fachkliniken.